Rechtsprechung
BGH, 16.01.2003 - 1 StR 531/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung der Schuldunfähigkeit durch das Revisionsgericht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verbleiben der Möglichkeit der Schuldunfähigkeit (Nichtausschließbarkeit) - Unterbringungsanordnung wegen eventueller Schuldunfähigkeit - Regelvermutung der Schuldunfähigkeit bei diagnostizierter Schizophrenie und aktuellen Schüben
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.07.1999 - 4 StR 283/99
Sexueller Mißbrauch von Kindern; Minder schwerer Fall; Strafrahmenwahl; …
Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 1 StR 531/02
Sind sie lediglich nicht auszuschließen, liegen sie also nur möglicherweise vor, so ist für eine Unterbringungsanordnung kein Raum (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ 1999, 610; Beschlüsse vom 19. November 2002 - 1 StR 442/02 und 17. Oktober 2000 - 1 StR 428/00). - BGH, 13.06.1995 - 1 StR 268/95
Schuldunfähigkeit - Seelische Störung - Steuerungsfähigkeit - Chronische Psychose …
Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 1 StR 531/02
c) Bei akuten Schüben einer Schizophrenie ist erfahrungsgemäß in der Regel davon auszugehen, daß der Betroffene schuldunfähig ist (BGH, Urteil vom 13. Juni 1995 - 1 StR 268/95;… Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 40 m. zahlr. Nachw. aus der psychiatrischen Fachliteratur in Fn. 68). - BGH, 17.10.2000 - 1 StR 428/00
Voraussetzungen der Unterbringungsanordnung
Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 1 StR 531/02
Sind sie lediglich nicht auszuschließen, liegen sie also nur möglicherweise vor, so ist für eine Unterbringungsanordnung kein Raum (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ 1999, 610; Beschlüsse vom 19. November 2002 - 1 StR 442/02 und 17. Oktober 2000 - 1 StR 428/00). - BGH, 19.11.2002 - 1 StR 442/02
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sichere …
Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 1 StR 531/02
Sind sie lediglich nicht auszuschließen, liegen sie also nur möglicherweise vor, so ist für eine Unterbringungsanordnung kein Raum (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ 1999, 610; Beschlüsse vom 19. November 2002 - 1 StR 442/02 und 17. Oktober 2000 - 1 StR 428/00).
- BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12
Nachstellung (unbefugtes Nachstellen; schwerwiegende Beeinträchtigung der …
Häufig wird bereits die Einsichtsfähigkeit aufgehoben sein (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1995 - 1 StR 268/95, MDR 1995, 1090; Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 StR 531/02, bei Theune NStZ-RR 2004, 161, 166; Beschluss vom 16. Mai 2007 - 2 StR 96/07;… Fischer, StGB, 60. Aufl., § 20 Rn. 9a). - BGH, 17.11.2010 - 2 StR 399/10
Vollendung bei der schweren Brandstiftung (Wohngebäude; teilweise Zerstörung …
Dies ist zwar bei akuten Schüben in der Regel anzunehmen (vgl. Senat, Beschl. vom 24. März 1995 - 2 StR 707/94, StV 1995, 405, 406; BGH, Beschl. vom 16. Januar 2003 - 1 StR 531/02). - BGH, 17.02.2004 - 1 StR 437/03
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; verminderte Schuldfähigkeit …
Es bedarf auch keiner weiteren Darlegung, daß körperliche Attacken, die wiederholt sogar zu Knochenbrüchen geführt haben, aber auch Ohrfeigen oder Faustschläge ins Gesicht nicht lediglich lästige und unbedeutende und daher von der Allgemeinheit hinzunehmende Vorfälle sind (vgl. auch BGH, Beschluß vom 16. Januar 2003 - 1 StR 531/02), selbst wenn im Einzelfall Ohrfeige oder Fausthieb den Betroffenen letztlich aus Zufall oder wegen eigenen geschickten Ausweichens nicht oder nicht mit voller Wucht getroffen hat. - BGH, 16.05.2007 - 2 StR 96/07
Schuldfähigkeit (akuter Schub einer Schizophrenie); Überzeugungsbildung (Aufgabe …
Bei akuten Schüben einer Schizophrenie ist in der Regel davon auszugehen, dass der Betroffene schuldunfähig ist (BGH MDR 1995, 1090; BGH Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 StR 531/02). - BGH, 11.01.2017 - 1 StR 520/16
Schuldunfähigkeit (strafrechtliche Berücksichtigung verminderter …
Damit hat die Kammer - unabhängig davon, dass akute Schübe einer Schizophrenie in der Regel zur Schuldunfähigkeit führen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 StR 531/02, juris) - zwei Zustände, in denen jeweils von nicht vorhandener Unrechtseinsicht auszugehen ist, als allein mögliche Tatauslöser sicher festgestellt.